Zitat von GlennBWas ich nicht verstehe ist, was denn so schlimm daran ist, seinen Familiennamen in einem Forum wiederzufinden?
Er will es nicht! Warum und wieso geht niemanden etwas an. Ich bin froh, dass es (zumindest auf dem Papier) so etwas wie das Recht auf Datenschutz gibt und das hat für alle zu gelten auch für Drickes oder Flotti. Zu Recht hat sich Liesel vor einigen Monaten über die Ausspähung ihrer IP-Addressen empört. Die unerlaubte Veröffentlichung eines Familiennamens ist in meinen Augen nicht weniger schlimm.
nur der Unterschied war, dass Liesel im entsprechenden Forum registriert (sogar mehrfach) war und somit zwangsläufig die dort gepriesenen oder eben nicht gepriesenen Rechte in Anspruch nehmen konnte.
Das muss ein Unterschied sein, keine Frage. Wie weit sich dieser Unterschied juristisch gesehen auswirkt, vermag ich nicht zu beurteilen.
Sparta will kommen, Sparta muss kommen und Sparta wird kommen Fürchtet Euch nicht, es tut nicht weh
Muss man jetzt in einem Forum registriert sein, um elementarste Persönlichkeitsrechte bewahren zu können? Der Wunsch nach Schutz der Privatspähre (der Familienname gehört m.E. dazu) ist ein absolut berechtigtes Anliegen. Dass darüber diskutiert werden muss, will mir nicht in den Kopf. Es ist bekannt, in welcher Stadt Drickes lebt, sein Vorname ist ebenfalls bekannt. Wenn nun auch noch Kreti und Plethi seinen Familiennamen kennen, dann dürfte es nicht allzu schwierig sein, Wohnung, Telefonnummer usw. ebenfalls heraus zu finden. Tolle Vorstellung!
Ich fange mal mit der beantwortung deiner 2.frage an. Deine fragen sich eigendlich was für Volljuristen aber vieleicht helfen dir meine Zitate weiter. Wobei dies KEINE Rechtsauskunft ist und das eigenständige lesen der Gesetzestexte NICHT unterlassen werden sollte. Desweiteren erheben diese hier gemachten Aussagen KEINEN Anspruch auf Vollständigkeit !!
Als erstes möchte ich Dir Das "Merkblatt für Schöffen" Ans Herz legen:
I. Einführung II. Aufgabe und Funktion III. Rechte und Pflichten
I. Einführung
Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Sie wirken in Strafverfahren bei den Schöffengerichten der Amtsgerichte und bei den Strafkammern der Landgerichte in der Hauptverhandlung mit. Die Schöffen sind unabhängig und haben gleiches Stimmrecht wie die Berufsrichter. Sie urteilen über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten und tragen die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Geld- oder Freiheitsstrafe wie die Berufsrichter.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in §§ 30 ff. Gerichtsverfassungsgesetz, § 44 Deutsches Richtergesetz.
II. Aufgabe und Funktion
Die verfassungsrechtliche Grundlage für das Schöffenamt findet sich im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art. 20 GG), in dem es u.a. heißt: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Der Schöffe als Teil des Volkes übt in der Rechtsprechung einen Teil der Staatsgewalt aus.
Das Schöffenamt ist allerdings nicht erst als Einrichtung unserer erst einige Jahrzehnte bestehenden modernen deutschen Demokratie geschaffen worden. Vielmehr reichen seine Wurzeln bis in die Zeit der karolingischen Kaiser und noch weiter zurück. Abgesehen von Zeiten absolutistischer Staatsauffassung waren seither stets juristische Laien in unterschiedlicher Weise an der Rechtsprechung beteiligt. In der germanischen Zeit etwa wurde Recht nicht etwa durch den König oder den Häuptling, sondern durch die Gesamtheit der wehrfähigen Männer gesprochen.
Für eine Beibehaltung der Beteiligung von Laienrichtern an der Strafrechtspflege sprechen aus heutiger Sicht: Unmittelbare repräsentative Teilnahme des Volkes an der Rechtsprechung; Erhaltung und Stärkung des Vertrauens in die Strafrechtspflege; Verbesserung der Rechtskenntnisse der Bürgerinnen und Bürger; größeres Verständnis der Rechtsprechung; Einbringung nichtjuristischer Wertungen und Überlegungen in den Entscheidungsprozess; Einbringung spezieller eigener Sachkunde, Lebens- und Berufserfahrung.
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III. Rechte und Pflichten
Schöffen sind wie Berufsrichter nur dem Gesetz unterworfen. Sie sind in ihrem Richteramt an Weisungen nicht gebunden. Unparteilichkeit ist die oberste Pflicht der Schöffen wie der Berufsrichter. Den Schöffen ist bei der Ausübung ihres Amtes eine schwere Aufgabe übertragen: Sie dürfen sich nicht von Regungen der Zuneigung oder der Abneigung beeinflussen lassen. Vielmehr haben sie ihre Stimme ohne Ansehen der Person nach bestem Wissen und Gewissen abzugeben. Die Schöffen üben das Richteramt während der Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichter aus und tragen dieselbe Verantwortung für den Urteilsspruch. Sie entscheiden die Schuld- und Straffrage gemeinschaftlich mit den Berufsrichtern. Schöffen nehmen an allen während der Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen des Gerichts teil. Die Gerichtsvorsitzenden haben den Schöffen auf Verlangen zu gestatten, Fragen an Angeklagte, Zeugen und Sachverständige zu stellen. In der Regel werden die Vorsitzenden von sich aus für eine hinreichende Beteiligung der Schöffen Sorge tragen.
Schöffen werden vor der ersten Amtsausübung in öffentlicher Sitzung des Gerichts vereidigt. Die Vereidigung gilt für die Dauer des Amtes. Schöffen leisten den Eid, indem sie die Worte sprechen: Ich schwöre, die Pflichten einer ehrenamtlichen Richterin/eines ehrenamtlichen Richters getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz zu erfüllen, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.
Der Eid kann ohne die Worte so wahr mir Gott helfe geleistet werden.
Im weiteren Zusammenhang mit den Schon oben genannten Gesetzlichen Grundlagen ist auch der § 132 StGB mit in Betracht zu ziehen.
Du mußt das Ganze als eine Einheit betrachten und dir DANN vieleicht die Frage stellen Darf ich mich WIRKLICH "Schöffe" nenen UND in Meinem Modell das AMT des Schöffen ausloben.
Die Frage 1 beantwortet dir z.B die "Handwerksordnung"
Da speziell der
Meistertitel
§ 51
Die Ausbildungsbezeichnung Meister/Meisterin in Verbindung mit einem Handwerk (§ 1 Abs. 2) oder in Verbindung mit einer anderen Ausbildungsbezeichnung, die auf eine Tätigkeit in einem Handwerk oder in mehreren Handwerken hinweist, darf nur führen, wer für dieses Handwerk oder für diese Handwerke die Meisterprüfung bestanden hat.
Ich werde dir auch auf deine anderen Fragen ganz gewiss auch eine Antwort finden. Du wirst aber sicher verstehen das bestimmte Antworten SEHR Zeitaufwändig sind und ich auch noch eine Familie habe
kannst ja auch selbst mal die PAAR Tausend Gesetzesblätter und die 10 000 "Durchführungsbestimmungen" durchforsten.
MFDG Ronald
Alle Neuerer, die die Demokratie als Sprungbrett zur Macht benutzen, finden sie lästig, sobald sie zur Macht gelangt sind. Shaw, George Bernard
@Glenn ICH habe kein prob damit,Aber es ging ja auch nicht um MEINEN Namen. Eine Person hat es sich verbeten und dem ist Folge zu leisten. SOOO Einfach oder kompliziert (für einige) ist das.
MFDG Ronald
Alle Neuerer, die die Demokratie als Sprungbrett zur Macht benutzen, finden sie lästig, sobald sie zur Macht gelangt sind. Shaw, George Bernard
Zitat von EvaDer Wunsch nach Schutz der Privatspähre (der Familienname gehört m.E. dazu) ist ein absolut berechtigtes Anliegen. Dass darüber diskutiert werden muss, will mir nicht in den Kopf.
Mir auch nicht. Die für mich wesentliche Frage ist jetzt die: Hat ein Admin unseres Forums jetzt 2 Möglichkeiten, mit diesem Wunsch umzugehen?
Wenn man diese Frage mit "ja" beantwortet, ist gewaltig was schief gelaufen. Denn hier - und da waren wir uns alle einig - wollten wir uns vom Fischforum abheben (=> Möglichkeit zweierlei Maß).
Ich beantworte nach derzeitiger Beschlusslage die Frage mit "nein", und ob jemand etwas als berechtigtes Anliegen ansieht oder nicht, sollte dabei keine Rolle spielen.
Sparta will kommen, Sparta muss kommen und Sparta wird kommen Fürchtet Euch nicht, es tut nicht weh
danke für Texte zu den Schöffen. Die kannte ich auch schon. Nach meinem Empfinden ist eine Formulierung "Wir nennen sie Schöffen" lediglich ein Hinweis darauf, dass die Leute in diesem Sinne tätig sind und nicht, dass es welche sein sollen. Aber Du sagst ja selbst: Vielleicht etwas für Rechtsexperten.
Dass Du mir der Handwerksordnung kommen würdest, war mir übrigens klar. Hab ne Wette gewonnen.
Da man sich dazu entschlossen hat, nicht mal das GG im Verhältnis anzuwenden, wird es bei der Handwerksordnung sicherlich umso schwieriger.
Gruß Spartakus
Sparta will kommen, Sparta muss kommen und Sparta wird kommen Fürchtet Euch nicht, es tut nicht weh
Warum und wieso geht niemanden etwas an. Ich bin froh, dass es (zumindest auf dem Papier) so etwas wie das Recht auf Datenschutz gibt und das hat für alle zu gelten auch für Drickes oder Flotti.
Der Wunsch nach Schutz der Privatspähre (der Familienname gehört m.E. dazu) ist ein absolut berechtigtes Anliegen. Dass darüber diskutiert werden muss, will mir nicht in den Kopf.
Schließe mich beiden Beiträgen von Eva voll und ganz an!
Deshalb hatte ich auch im ODOD Forum auf Absorbierers Beitrag geantwortet, dass ich diesen zum Kotzen finde. Hatte mich aber wohl nicht klar genug ausgedrückt, dass ich die Namens- u. Ortsnennung eines users ( egal von wem )damit meinte.
Zitat von AllyMcBeal Ihr lasst euch alle verarschen
Allerdings... denn die Beschwerden die Drickes öffentlich gemacht hat bezogen sich auf die (verdiente) Bezeichnung Trottel, und das mit dem Familiennamen oder anderer persönlicher Daten steht außer Diskussion und wurde ohne jegliche Abstimmung sofort gelöscht. Aber Drickes findet halt immer wieder was, wo er hier drüber „weiterdiskuttieren“ bzw. spalten und schlechte Stimmung verbreiten kann.
Zitat von turboliesel ... und das mit dem Familiennamen oder anderer persönlicher Daten steht außer Diskussion und wurde ohne jegliche Abstimmung sofort gelöscht.
Tja Liesel, leider eine Lüge. Habe gerade eben in ODOD nachgeschaut, mein Familienname steht weiterhin lesbar im ODOD-Forum.
ich möchte an dieser Stelle mal den Versuch starten ein wenig Leben in die Bude zu bringen. Als erstes möchte ich eine Wahl zur "Doppelzunge des Monats" durchführen (Unser allseits geschätzer Ex-Moderator Sparta brachte mich auf diese ausgezeichnete Idee):
Das ist für manche ein Doko- Forum. Wenn die nich durchgeknallt sind....
ich möchte an dieser Stelle mal den Versuch starten ein wenig Leben in die Bude zu bringen. Als erstes möchte ich eine Wahl zur "Doppelzunge des Monats" durchführen (Unser allseits geschätzer Ex-Moderator Sparta brachte mich auf diese ausgezeichnete Idee):
Das ist für manche ein Doko- Forum. Wenn die nich durchgeknallt sind....
Ach Noddy Du altes Schrumpfhirn... Mehr hast Du nicht gelesen, oder war der Rest Dir zu hoch? Lies mal weiter da schreib ich noch, dass ich den Fisch sperren und in den Admin -olymp komme
Also ehrlich Jungs ihr ward auch schon mal beser drauf
Mit euch ist einfach nichts mehr los...
"Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können." F.N.
Zitat von AllyMcBeal Ach Noddy Du altes Schrumpfhirn... Mehr hast Du nicht gelesen, oder war der Rest Dir zu hoch? Lies mal weiter da schreib ich noch, dass ich den Fisch sperren und in den Admin -olymp komme Also ehrlich Jungs ihr ward auch schon mal beser drauf Mit euch ist einfach nichts mehr los...
Der Rest enthielt nix essentielles mehr. Ich bring Sachen gern mal auf den Punkt. Dein Kugelfischtrauma finde ich dabei schlicht uninteressant.
Wie kommst Du eigentlich auf Schrumpfhirn? Hast dafür googlen müssen?
Ach Noddy Du bist gar nicht in der Lage irgenetwas zu erfassen, geschweige denn auf den Punkt zu bringen
Und das Schrumpfhirn habe ich gefunden, als ich unter "durchgeknallt" nachgeschlagen habe. Ich dachte Du freust Dich, wenn ich versuche Deine Sprache zu sprechen.
"Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können." F.N.
Es gibt da noch sehr viele andere Verordnungen so z.B über die Akademischen Grade ,über Brufsbezeichnungen des öffendlichen Lebens ,Und MARC natührlich auch für "Ernnenungstätigkeiten" z.b. MdB. Das ich die HWO genommen hab muste demjenigen klar sein der MEINEN Titel kennt. das Problem ist diese Verschachtelung der Deutschen Gesetzgebung. Hast du übrigens gewußt das SELBST Spitznamen einen Historischen-oder,und Altschutz haben können ??.
Zu dem eigendlichen Thema Familiennamen gibt es keine 2 Möglichkeiten. UND ich muß Drickes Recht geben auch Ich habe gestern seinen Namen IMMERNOCH lesen können. Soviel zu Deiner Aussage Liesel:
In Antwort auf:und das mit dem Familiennamen oder anderer persönlicher Daten steht außer Diskussion und wurde ohne jegliche Abstimmung sofort gelöscht.
IMMER SCHÖN selbst bei der Wahrheit bleiben Bitte, bevor man andere als Lügner abstempelt. Und von SOFORTIGEM Löschen kann schon gleich gar nicht die Rede sein. Wie sonst hätte ICH diese Beiträge HIERHER kopieren können ??? und Das 24 Stunden später
Nachtrag: Heute den 16.05.08 um 16.05 Uhr Ist der Name IMMER noch im Klartext eines Beitrages enthalten. Nur mal der Wahrheitshalber angefügt.
MFDG Ronald
Alle Neuerer, die die Demokratie als Sprungbrett zur Macht benutzen, finden sie lästig, sobald sie zur Macht gelangt sind. Shaw, George Bernard
@Noddy Selbstverständlich handelt es sich bei unserem Forum um ein Doko-Forum. Das erkennt man allein daran, dass es zum Beispiel zum von seltsam eingestellten Spiel bei uns wesentlich mehr Antworten gibt als im OD-Forum, wo bisher nur Du Dich zu einer Stellungnahme hast hinreißen lassen. Und wenn demnächst noch Rolf Block ausfällt, weil ihm der Zögernbutton das Genick gebrochen hat, dann gute Nacht.
Und das was Du für Dich als "durchgeknallt" bezeichnest, finden andere gut. Und ich bin froh, dass wir ein Forum geschaffen haben, in dem auch inhaltlich jeder zum Zuge kommen kann.
@Kampferpel: Ich persönlich glaube nicht, dass man einem Forum mit Titelschutz oder so etwas ähnlichem kommen kann, aber ich denke, diese Frage wird sich auch nie stellen. Und selbst wenn, was soll denn passieren? Schlimmstenfalls werden wir aufgefordert, die Bezeichnung "Schöffe" abzuändern und gut ist.
@all Die Faktenlage in der Angelegenheit "Familienname" ist doch ganz einfach. 1. Drickes hat die Nennung seines Familiennamens in einem Beitrag moniert. 2. Es wurde Einigkeit mit dem Autor erzielt und die Änderung nach der Bearbeitungszeit durchgeführt. 3. Der Fall war damit abgeschlossen.
Alles andere, z.B. ob der Name jetzt in kommenden Beiträge eventuell genannt wurde oder nicht, genannt werden darf oder nicht, hat auf der Grundlage der Beanstandung unter 1. nichts damit zu tun.
Wenn er das grundsätzlich so haben möchte, und das jetzt per Mail an Uwe geschrieben hat, ist das ein neuer Fall.
Gruß Spartakus
Sparta will kommen, Sparta muss kommen und Sparta wird kommen Fürchtet Euch nicht, es tut nicht weh